Hausordnung Bistro C

Willkommen im Kirchgemeindehaus und Bistro C in Hasle!

Hier bietet sich die Gelegenheit, auf vielfältige Weise mit Gott und Mitmenschen in Kontakt zu treten. Das kann dieses Haus besser erfüllen, wenn sich alle an die folgenden Grundsätze halten:

  1. Rücksicht
    Bitte tragen Sie zu den anvertrauten Räumen und zum Mobiliar Sorge. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Mieter die im Kirchgemeindehaus wohnen und Nachbarn des Bistro C und Kirchgemeindehaus (besonders an Abendveranstaltungen).

  1. Hauswartin
    Die Hauswartin ist dafür besorgt, dass man sich in diesem Haus wohlfühlt. Bitte helfen Sie ihr, diese Aufgabe zu erleichtern und befolgen Sie ihre Anweisungen.

  1. Türöffnung
    Die Hauswartin ist für die Öffnung und Schliessung des Kirchgemeindehauses (spätestens um 24.00 Uhr) verantwortlich. Beim Verlassen der Räumlichkeiten bitte Lichter löschen, Fenster und Türen schliessen.

  1. Rauchen
    In allen Häusern ist Rauchverbot. Vor der Eingangstüre ist ein Aschenbecher angebracht.

  1. Velos und Mofas
    Velos und Mofas sind an der markierten Stelle zwischen Kirchgemeindehaus und dem Bistro C abzustellen.

  1. Apparate
    Für die Benützung der zur Verfügung stehenden Apparate (CD/Kassetten-Gerät, Diaapparat, Hellraumprojektor, Beamer) ist der Veranstalter verantwortlich. Allfällige Schäden an den Geräten sind der Hauswartin zu melden.

  1. Klavier
    Die Bewilligung zur Benützung des Klaviers muss beim Kirchgemeinderat eingeholt werden.

  1. Küche
    Die Küche muss separat gemietet werden. Getränke und Esswaren müssen selber organisiert, mitgebracht und auch wieder mitgenommen werden. Bitte hinterlassen Sie Küche und Geschirr sauber.

  1. Rückgabe der Räume
    Die Räume sind wie vorgefunden zu hinterlassen und besenrein der Hauswartin abzugeben.

  1. Sachbeschädigungen
    Wer der Kirchgemeinde gehörende Gegenstände beschädigt, meldet dies der Hauswartin. Er muss für den Schaden aufkommen.

  1. Unfälle
    Die Kirchgemeinde lehnt bei Unfällen jede Haftung ab.

  1. Hausapotheke
    Eine Apotheke befindet sich in der Küche im Wandschrank oben links.

Zusätze Bistro C

  1. Türöffnung
    Die Hauswartin oder ein Mitglied der Betriebsgruppe Bistro C ist für die Öffnung und Schliessung des Bistro C (“Polizeistunde“ spätestens um 01.00 Uhr) verantwortlich. Beim Verlassen der Räumlichkeiten bitte Lichter löschen, Fenster, Türen und Holztore schliessen

  1. Alkohol
    Im Bistro C ist der Konsum von Alkohol gestattet. Die gesetzlichen Vorgaben be-treffend Jugendschutz sind einzuhalten. Bei missbräuchlichem Konsum können fehlbare Personen durch die Hauswartin oder ein Mitglied der Betriebsgruppe weggewiesen werden.

  1. Küche
    Die Küche im Kirchgemeindehaus muss separat gemietet werden. Getränke und Esswaren können selber organisiert, mitgebracht und auch wieder mitgenommen werden oder bei der Betriebsgruppe Bistro C bezogen werden. Bitte hinterlassen Sie Küche und Geschirr sauber.

Hasle, im Januar 2008