Hausordnung Bistro C
Willkommen im Kirchgemeindehaus und Bistro C in Hasle!
Hier bietet sich die Gelegenheit, auf vielfältige Weise mit Gott und Mitmenschen in Kontakt zu treten. Das kann dieses Haus besser erfüllen, wenn sich alle an die folgenden Grundsätze halten:
- Rücksicht
Bitte tragen Sie zu den anvertrauten Räumen und zum Mobiliar Sorge. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Mieter die im Kirchgemeindehaus wohnen und Nachbarn des Bistro C und Kirchgemeindehaus (besonders an Abendveranstaltungen).
- Hauswartin
Die Hauswartin ist dafür besorgt, dass man sich in diesem Haus wohlfühlt. Bitte helfen Sie ihr, diese Aufgabe zu erleichtern und befolgen Sie ihre Anweisungen.
- Türöffnung
Die Hauswartin ist für die Öffnung und Schliessung des Kirchgemeindehauses (spätestens um 24.00 Uhr) verantwortlich. Beim Verlassen der Räumlichkeiten bitte Lichter löschen, Fenster und Türen schliessen.
- Rauchen
In allen Häusern ist Rauchverbot. Vor der Eingangstüre ist ein Aschenbecher angebracht.
- Velos und Mofas
Velos und Mofas sind an der markierten Stelle zwischen Kirchgemeindehaus und dem Bistro C abzustellen.
- Apparate
Für die Benützung der zur Verfügung stehenden Apparate (CD/Kassetten-Gerät, Diaapparat, Hellraumprojektor, Beamer) ist der Veranstalter verantwortlich. Allfällige Schäden an den Geräten sind der Hauswartin zu melden.
- Klavier
Die Bewilligung zur Benützung des Klaviers muss beim Kirchgemeinderat eingeholt werden.
- Küche
Die Küche muss separat gemietet werden. Getränke und Esswaren müssen selber organisiert, mitgebracht und auch wieder mitgenommen werden. Bitte hinterlassen Sie Küche und Geschirr sauber.
- Rückgabe der Räume
Die Räume sind wie vorgefunden zu hinterlassen und besenrein der Hauswartin abzugeben.
- Sachbeschädigungen
Wer der Kirchgemeinde gehörende Gegenstände beschädigt, meldet dies der Hauswartin. Er muss für den Schaden aufkommen.
- Unfälle
Die Kirchgemeinde lehnt bei Unfällen jede Haftung ab.
- Hausapotheke
Eine Apotheke befindet sich in der Küche im Wandschrank oben links.
Zusätze Bistro C
- Türöffnung
Die Hauswartin oder ein Mitglied der Betriebsgruppe Bistro C ist für die Öffnung und Schliessung des Bistro C (“Polizeistunde“ spätestens um 01.00 Uhr) verantwortlich. Beim Verlassen der Räumlichkeiten bitte Lichter löschen, Fenster, Türen und Holztore schliessen
- Alkohol
Im Bistro C ist der Konsum von Alkohol gestattet. Die gesetzlichen Vorgaben be-treffend Jugendschutz sind einzuhalten. Bei missbräuchlichem Konsum können fehlbare Personen durch die Hauswartin oder ein Mitglied der Betriebsgruppe weggewiesen werden.
- Küche
Die Küche im Kirchgemeindehaus muss separat gemietet werden. Getränke und Esswaren können selber organisiert, mitgebracht und auch wieder mitgenommen werden oder bei der Betriebsgruppe Bistro C bezogen werden. Bitte hinterlassen Sie Küche und Geschirr sauber.
Hasle, im Januar 2008